Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
ForstWiAusbV 1998§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
ForstWiAusbV 1998Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt.